Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Diktierlösungen & Spracherkennung
Kostenreduzierung, da keine Anschaffung von teuren analogen Diktierkassetten, kein Bandsalat mehr und wesentlich bessere Wiedergabe beim Abspielen. Diktate werden digital übergeben. Dadurch schnellere Verschriftlichung der Texte und Reduzierung des Verwaltungsaufwandes. Wichtige Diktate können über einen Zeitraum vorgehalten werden.
Sie benötigen ein Handdiktiergerät, eine Diktat-Software für den Sprecher, einen Fußschalter und Kopfhörer mit Schreib-Software für die Schreibkraft.
3D-Mikrofon System bietet beste Audioqualität. Bei der bahnbrechenden 3D-Mikrofontechnik kommen integrierte Mikrofone zum Einsatz, um stets beste Aufnahmeergebnisse zu gewährleisten: ein omnidirektionales Mikrofon mit 360°-Tonaufnahme für die Aufnahme von mehreren Tonquellen, beispielsweise für Tagungen, und ein für die Sprachaufnahme und erstklassige Spracherkennungsergebnisse optimiertes Richtmikrofon. Der integrierte Bewegungssensor erkennt, ob das Gerät auf einem Tisch platziert oder in der Hand gehalten wird und wählt entsprechend das passende Mikrofon für die Aufnahmesituation. Der Bewegungssensor schaltet automatisch auf Standby, wenn das Gerät inaktiv ist. Nehmen Sie das Pocket Memo wieder in die Hand, ist es in weniger als einer Sekunde aufnahmebereit.
Häufig gestellte Fragen(FAQ)
Kassenlösungen
Gemäß § 146 AO (Abgabenordnung) muß die Erfassung der Artikel in der Kasse artikelgenau erfolgen. Eine reine Buchung auf Warengruppen (10 € auf Geschenkartikel, 10 € auf Spielwaren) ist nicht zulässig. Hiervon sind auch Dienstleistungen betroffen.
Geschäftsvorfälle sind vollzählig und lückenlos aufzuzeichnen (Grundsatz der Einzelaufzeichnungspflicht; vgl. AEAO zu § 146 AO Nr. 2.1). Die Pflicht zur Einzelaufzeichnung gilt grundsätzlich unabhängig davon, ob der Steuerpflichtige ein elektronisches Aufzeichnungssystem oder eine offene Ladenkasse verwendet.
DSFinV-K bedeutet: „Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme“. Ab dem 01. Januar 2020 gilt die Nutzung der gesetzlich geforderten einheitlichen digitalen Schnittstelle (§ 146a AO).
Die TSE ist die „Technische Sicherungseinheit“. Ab 01. Januar besteht die Pflicht, Kassen/ elektronische Aufzeichnungssysteme mit einer TSE zu schützen. Die TSE gewährleistet, daß Kasseneingaben protokolliert und später nicht mehr unerkannt verändert werden können.
Sie als Kassenbetreiber tragen alleine die Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften im Zusammenhang mit dem Betrieb einer Kasse.
Zur Klärung persönlicher und rechtlicher und/ oder steuerlicher Fragen, wenden Sie sich bitte an Ihren rechtlichen oder steuerlichen Berater.